Verwaltung einer Erbschaft

Erbschaft verwalten leicht gemacht

Wie verwaltet sich eine Erbschaft?

In erster Linie richtet sich die Verwaltung einer Erbschaft danach, ob Sie der Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind.

 

  • Alleinerbe

Wenn Sie der alleiniger Erbe sind, treten Sie nach dem Grundsatz der Universalsukzession in die rechtliche Stellung des Erblassers ein. Damit gehen nicht nur sämtliche Vermögenspositionen, sondern auch bestehende Verbindlichkeiten auf Sie über.

Folglich müssen Sie die gegen den Erblasser bestehenden Ansprüche erfüllen. Umgekehrt können Ansprüche, die dem Erblasser zustanden, nunmehr von Ihnen als Rechtsnachfolger geltend gemacht werden.

 

  • Erbengemeinschaft

Sind vom Erblasser mehrere Personen als Erben eingesetzt worden, wird der Nachlass zum gemeinschaftlichen Vermögen der Miterbengemeinschaft. Der Nachlass kann damit grundsätzlich nur gemeinsam verwaltet werden. Abhängig von der Art der Verwaltungsmaßnahme kann diese im Wege der Stimmenmehrheit, Einstimmigkeit oder durch Alleinhandeln umgesetzt werden.

Möchten Sie im Rahmen einer Erbengemeinschaft einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, der die jeweiligen Erbquoten ausweist, sollte der Antrag möglichst gemeinsam gestellt werden.

Zwar sind Sie gemäß § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG als Erbe auch allein antragsberechtigt, jedoch kann eine alleinige Antragstellung dazu führen, dass Sie auch die anfallenden Kosten und Gebühren allein tragen müssen.

Sie haben Fragen Zum Thema Erbschaftsverwaltung? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.

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