Allgemeine Informationen
Erste Schritte und häufig gestellte Fragen
Was ist der Erbschein und wofür brauche ich ihn?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer rechtmäßiger Erbe einer verstorbenen Person ist. Ohne diesen Nachweis können viele wichtige Angelegenheiten nicht erledigt werden. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist in der Regel notwendig, um sich als rechtmäßiger Erbe gegenüber Banken, Verischerungen oder öffentlichen Behörden wie dem Grundbuchamt auszuweisen.
Die Beantragung kann direkt beim Nachlassgericht oder mit unserer Hilfe auch online erfolgen.
Der Erbschein sorgt somit für Klarheit und Rechtssicherheit im Nachlassverfahren und ist für viele Erben ein unverzichtbarer Schritt.
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Welche Bedeutung hat der Erbschein im Rechtsverkehr?
Gem. § 2365 BGB wird vermutet, dass die im Erbschein genannte/n Person/en Erbe/n und damit Rechtsnachfolger des Verstorbenen geworden ist/sind. Dritte, z.B. Vertragspartner und Banken, dürfen sich grundsätzlich auf diese Vermutung verlassen, auch wenn sie nicht mit der tatsächlichen Erbenstellung übereinstimmt. Nur wenn ein Dritter sicher weiß, dass der Erbschein unrichtig ist (sog. positive Kenntnis), darf er sich nicht mehr darauf berufen.
Für Sie bedeutet das: Mit einem Erbschein können Sie sich gegenüber Dritten als Erbe ausweisen und so über den Nachlass verfügen. Er schafft Rechtssicherheit und erleichtert den Umgang mit Banken und anderen Vertragspartnern.
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Für einen ersten Überblick haben wir nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen für Sie als FAQ zusammengefasst
Benötige ich einen Erbschein?
Besteht ein ausreichender Nachweis in anderer Form, benötigen Sie keinen gesonderten Erbschein. Ein ausreichender Nachweis kann z.B. sein: ein notariell beurkundetes Testament, ein eigenhändiges Testament, das keine Zweifel an seiner Richtigkeit aufkommen lässt sowie andere Urkunden, aus denen sich Ihr offizielles Erbrecht ergibt.
Wofür brauche ich einen Erbschein?
Ein Erbschein dient als offizieller Nachweis, dass sie Erbe sind. Er wird in der Regel von Banken, Versicherungen oder öffentlichen Behörden wie dem Grundbuchamt benötigt.
Kann ich den Erbschein auch ohne Anwalt beantragen?
Ja, grundsätzlich können Sie den Erbschein selbst beim Nachlassgericht oder bei einem Notariat beantragen. Mit anwaltlicher Unterstützung stellen Sie jedoch sicher, dass Ihr Antrag von Anfang an vollständig und korrekt eingereicht wird. Verzögerungen und Kompliaktionen können vermieden werden, indem wir Ihnen von Beginn an zur Seite stehen.
Wie läuft der Online-Antrag ab?
Sie füllen das Online-Formular aus, laden Dokumente hoch und übermitteln alles digital. Anschließend überprüfen unsere Anwälte Ihre Angaben und begleiten Sie bis zur Ausstellung des Erbscheins.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel sind Sterbeurkunde, Nachweise über das Erbrecht (z. B. Testament oder Erbvertrag) sowie persönliche Ausweise erforderlich. Je nach Fall können weitere Unterlagen hinzukommen.
Wie lange dauert es, bis ich den Erbschein erhalte?
Die Dauer hängt vom Nachlassgericht ab. Meist dauert die Bearbeitung einige Wochen bis Monate. Durch eine sorgfältige Antragstellung können Verzögerungen vermieden werden.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten setzen sich aus den Gebühren des Nachlassgerichts bzw. Notars und Anwaltskosten zusammen. Die Gebühren beim Notar oder Nachlassgericht richten sich nach dem Nachlasswert (§ 40 GNotKG). Unsere Leistungen rechnen wir transparent nach dem RVG ab.
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