Allgemeine Informationen
Erste Schritte und häufig gestellte Fragen
Was ist der Erbschein und wofür brauche ich ihn?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer rechtmäßiger Erbe einer verstorbenen Person ist. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist häufig notwendig, um gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt handlungsfähig zu sein. Ohne diesen Nachweis können viele wichtige Angelegenheiten nicht erledigt werden.
Die Beantragung kann direkt beim Nachlassgericht oder – heute besonders praktisch – auch online erfolgen. Dabei müssen bestimmte Unterlagen wie die Sterbeurkunde und gegebenenfalls ein Testament vorgelegt werden. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gesetzlich festgelegt.
Der Erbschein sorgt somit für Klarheit und Rechtssicherheit im Nachlassverfahren und ist für viele Erben ein unverzichtbarer Schritt.
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Welche Bedeutung hat der Erbschein im Rechtsverkehr?
Ein Erbschein stellt keine endgültige und rechtsverbindliche Feststellung der Erbenstellung dar. Vielmehr wird nach § 2365 BGB vermutet, dass die im Erbschein genannte Person Erbe ist. Dritte – etwa Vertragspartner oder Banken – dürfen sich grundsätzlich auf diese Vermutung verlassen, auch wenn sie nicht mit der tatsächlichen Erbenstellung übereinstimmt. Nur wenn ein Dritter sicher weiß, dass der Erbschein unrichtig ist (sog. positive Kenntnis), darf er sich nicht mehr darauf berufen.
Für Sie bedeutet das: Mit einem Erbschein können Sie sich gegenüber Dritten als Erbe ausweisen und so problemlos über den Nachlass verfügen. Er schafft Rechtssicherheit, erleichtert den Umgang mit Banken und anderen Vertragspartnern und dient als Beweiserleichterung hinsichtlich Ihrer Erbenstellung.
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Für einen ersten Überblick haben wir nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen für Sie als FAQ zusammengefasst
Benötige ich überhaupt einen Erbschein?
Besteht ein ausreichender Nachweis in anderer Form, benötigen Sie keinen gesonderten Erbschein. Ein ausreichender Nachweis kann z.B. sein: ein notariell beurkundetes Testament, ein eigenhändiges Testament, das keine Zweifel an seiner Richtigkeit aufkommen lässt sowie andere Urkunden, aus denen sich Ihr offizielles Erbrecht ergibt.
Wofür brauche ich einen Erbschein?
Ein Erbschein dient als offizieller Nachweis, dass Sie rechtmäßiger Erbe sind. Er wird häufig bei Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt benötigt.
Kann ich den Erbschein auch ohne Anwalt beantragen?
Ja, grundsätzlich können Sie den Erbschein auch selbst beim Nachlassgericht beantragen. Mit anwaltlicher Unterstützung stellen Sie jedoch sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird.
Wie läuft der Online-Antrag ab?
Sie füllen das Online-Formular aus, laden Dokumente hoch und übermitteln alles digital. Anschließend prüfen unsere Anwälte die Angaben und begleiten Sie bis zur Ausstellung des Erbscheins.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel sind Sterbeurkunde, Nachweise über das Erbrecht (z. B. Testament oder Erbvertrag) sowie persönliche Ausweise erforderlich. Je nach Fall können weitere Unterlagen hinzukommen.
Wie lange dauert es, bis ich den Erbschein erhalte?
Die Dauer hängt vom Nachlassgericht ab. Meist dauert die Bearbeitung einige Wochen. Durch eine sorgfältige Antragstellung können Verzögerungen vermieden werden.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten setzen sich aus den Gebühren des Nachlassgerichts (abhängig vom Nachlasswert) und ggf. Anwaltskosten zusammen. Unsere Leistungen rechnen wir transparent nach dem RVG ab.
Wie berechnen sich die Gerichtskosten?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses (§ 40 GNotKG). Üblicherweise fallen zwei Gebühren an: eine für die Antragstellung und eine für die eidesstattliche Versicherung.
Kann ich den Antrag auch von unterwegs stellen?
Ja, der Antrag kann von jedem internetfähigen Gerät (Laptop, Tablet, Smartphone) gestellt werden.
Ist der Online-Antrag rechtlich genauso wirksam wie vor Ort?
Ja, der Online-Antrag wird von unseren Anwälten geprüft und anschließend korrekt beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Sollte etwas fehlen, informieren wir Sie umgehend. So können Sie die Unterlagen nachreichen, bevor der Antrag eingereicht wird.