Kosten und Gebühren
Welche Kosten und Gebühren kommen auf mich zu?
Ihr Weg zum Erbschein – klar und transparent
Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt – von der Antragstellung bis zur Ausstellung des Erbscheins. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und faire Kosten. Unsere Arbeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Kosten entstehen. Gerne erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch – telefonisch, online oder vor Ort – die genaue Zusammensetzung.
Zusätzlich fallen Gebühren beim Notar oder Nachlassgericht an. Diese richten sich nach dem Nachlasswert (§ 40 GNotKG) und sind vom Antragsteller zu tragen (§ 22 Abs. 1 GNotKG).
In der Regel erhebt das Nachlassgericht zwei Gebühren:
- Für die Bearbeitung des Erbscheinsantrags
- Für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Auch diese Kosten sind abhängig vom Wert des Nachlasses.
Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 50.000 € beträgt die Gebühr des Nachlassgerichts pro Vorgang 165 €, also insgesamt 330 €.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der unten aufgeführten Tabelle.
| Geschäftswert bis … € | Gebühr Tabelle B … € |
|---|---|
| 10.000 | 75,00 |
| 13.000 | 83,00 |
| 16.000 | 91,00 |
| 19.000 | 99,00 |
| 22.000 | 107,00 |
| 25.000 | 115,00 |
| 30.000 | 125,00 |
| 35.000 | 135,00 |
| 40.000 | 145,00 |
| 45.000 | 155,00 |
| 50.000 | 165,00 |
Tabellenauszug aus GNotKG, Anlage 2, Gebührentabelle B: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_2.html